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Planen Sie eine Expansion in die VAE oder einen Wegzug nach Dubai? Unser umfassender Steuerguide VAE bietet Ihnen eine übersichtliche Zusammenstellung aller wichtigen Informationen zu den aktuell geltenden Steuern in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Was Sie in unserem Steuerguide erfahren:
Der Guide basiert auf den aktuellen Steuergesetzen der VAE und verschafft Ihnen einen schnellen und strukturierten Überblick über die emiratische Steuerlandschaft – als solide Informationsgrundlage für Ihre weiteren Planungen.
Beabsichtigen Sie, ein Unternehmen in die Vereinigten Arabischen Emirate zu gründen oder persönlich dorthin umzuziehen? Fragen Sie sich, wie Sie dabei steuerliche Fallstricke vermeiden und gleichzeitig von den attraktiven Steuerbedingungen der VAE profitieren können?
Das Steuerrecht VAE bietet einige attraktive Vorteile. Das Zusammenspiel mit dem deutschen Steuerrecht birgt aber auch komplexe Herausforderungen. Eine fundierte steuerliche Beratung ist der Schlüssel für eine erfolgreiche und rechtssichere Expansion. Wir unterstützen Sie dabei, die optimale steuerliche Struktur zu entwickeln und dabei sowohl deutsches Außensteuerrecht als auch emiratisches Steuerrecht zu berücksichtigen.
Unsere Expertise erstreckt sich über alle Aspekte der internationalen Steuerplanung – von der Unternehmensgründung über die Mitarbeiterentsendung bis hin zur persönlichen Wegzugsbesteuerung. Mit unserem 360-Grad-Blick sorgen wir dafür, dass Sie steuerlich compliant bleiben und keine bösen Überraschungen erleben.
Die Expansion in die VAE erfordert eine durchdachte steuerliche Strukturierung, die sowohl deutsche als auch emiratische Steuervorschriften berücksichtigt. Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die zu Ihrem individuellen Geschäftsmodell passen. Dadurch können wir Ihre Steuerrisiken minimieren und gleichzeitig alle Compliance-Anforderungen erfüllen. Dabei berücksichtigen wir Aspekte wie die Wahl der optimalen Rechtsform, die steuerliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten sowie die Auswirkungen auf Ihre deutsche Steuerpflicht. Unser Team aus deutschen Steuerberatern und Rechtsanwälten sorgt dafür, dass Ihre Struktur sowohl heute als auch in Zukunft steueroptimal funktioniert.
Das deutsche Außensteuerrecht enthält zahlreiche Fallstricke, die bei einer VAE-Expansion beachtet werden müssen. Wir beraten Sie umfassend zu Themen wie Hinzurechnungsbesteuerung, Funktionsverlagerung, Entstrickung und der steuerlichen Ansässigkeit Ihres Unternehmens. Unsere Expertise hilft Ihnen dabei, ungewollte steuerliche Konsequenzen zu vermeiden und gleichzeitig die Vorteile einer internationalen Strukturierung zu nutzen. Wir prüfen Ihre geplante Struktur auf mögliche außensteuerrechtliche Risiken und entwickeln Lösungen, die eine optimale Balance zwischen Steuerersparnis und rechtlicher Sicherheit bieten.
In den vergangenen Jahren haben die VAE ihre Steuergesetzgebung konsequent modernisiert – ein zentraler Meilenstein war die Einführung der Körperschaftsteuer im Sommer 2023. Wir informieren Sie über alle aktuellen Entwicklungen und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen. Unsere Beratung umfasst den optimalen Einsatz von Freihandelszonen, die Compliance mit lokalen Meldepflichten und die Gestaltung steuereffizienter Geschäftsstrukturen. Durch unsere Präsenz vor Ort kennen wir die praktischen Herausforderungen und können Sie bei der Kommunikation mit lokalen Steuerbehörden unterstützen.
Ein persönlicher Umzug in die VAE kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Wir beraten Sie umfassend zur deutschen Wegzugsbesteuerung und den Voraussetzungen für eine Beendigung der deutschen Steuerpflicht. Dabei klären wir Fragen zur unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht, zu Sperrfristen und zur optimalen Gestaltung des Wegzugs. Unser Ziel ist es, dass Sie den Umzug steuerlich optimal gestalten und später nicht vor unerwarteten Steuernachforderungen stehen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sorgen für eine rechtssichere Abwicklung.
Die optimale ertragsteuerliche Gestaltung erfordert eine genaue Kenntnis beider Steuersysteme. Wir entwickeln Strukturen, die sowohl die deutschen ertragsteuerlichen Vorschriften (Einkommensteuer/Körperschaftsteuer) als auch das neue emiratische Steuerrecht berücksichtigen. Dabei prüfen wir Möglichkeiten zur Optimierung Ihrer Steuerlast, zur Finanzierung von Tochtergesellschaften und zur Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen. Unser Ziel ist es, Ihnen Möglichkeiten zur Nutzung der steuerlichen Vorteile in den VAE bei gleichzeitiger Minimierung etwaiger steuerlicher Risiken in Deutschland aufzuzeigen.
Zwischen Deutschland und den VAE besteht derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen. Daher bestehen in diesem Zusammenhang besondere Risiken der Doppelbesteuerung. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln Strategien zur Minimierung des Doppelbesteuerungsrisikos. Die Einhaltung geltenden Rechts ist für uns dabei eine Selbstverständlichkeit.
Die Einhaltung aller steuerlichen Pflichten in beiden Ländern ist entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihrer Expansion. Wir beraten Sie zu allen relevanten Melde- und Dokumentationspflichten und entwickeln Compliance-Systeme, die eine ordnungsgemäße Erfüllung aller Anforderungen sicherstellen. Dabei behalten wir sowohl deutsche als auch emiratische Vorschriften im Blick und informieren Sie über alle relevanten Änderungen. Unsere proaktive Beratung hilft Ihnen dabei, Bußgelder und andere Sanktionen zu vermeiden.
Nach der erfolgreichen Strukturierung Ihrer VAE-Aktivitäten begleiten wir Sie mit einer laufenden steuerlichen Betreuung. Diese umfasst die regelmäßige Überprüfung Ihrer Strukturen, die Anpassung an Gesetzesänderungen und die Optimierung Ihrer steuerlichen Situation. Wir stehen Ihnen bei allen steuerlichen Fragen zur Verfügung und sorgen dafür, dass Ihre Strukturen auch langfristig optimal funktionieren. Durch unsere kontinuierliche Betreuung können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir uns um alle steuerlichen Aspekte kümmern.
Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln erste Lösungsansätze - per Videokonferenz, Telefon oder vor Ort
Entwicklung einer maßgeschneiderten steuerlichen Struktur unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren
Implementierung der optimalen Lösung und kontinuierliche Begleitung bei allen steuerlichen Fragestellungen
emltc ist eine spezialisierte internationale Anwalts- und Steuerberatungskanzlei mit Fokus auf Wachstumsmärkte. Seit 2020 beraten wir deutsche und europäische Unternehmen sowie Privatpersonen bei ihrer Expansion in die VAE und andere Emerging Markets. Unser Team besteht aus qualifizierten deutschen Steuerberatern und Rechtsanwälten, die über umfassende Erfahrung im internationalen Steuerrecht verfügen.
Mit unseren Standorten in Abu Dhabi und Dubai sind wir direkt vor Ort präsent und kennen die praktischen Herausforderungen einer VAE-Expansion aus eigener Erfahrung. Diese lokale Präsenz kombinieren wir mit unserem deutschen Fachwissen, um Ihnen einen 360-Grad-Blick auf alle steuerlichen Aspekte zu bieten. Wir verstehen sowohl die deutsche als auch die emiratische Kultur und können effektiv mit Behörden und anderen Beteiligten kommunizieren.
Unsere Beratung erfolgt in deutscher, englischer und spanischer Sprache, und wir bieten flexible Beratungsformate an – von Videokonferenzen bis hin zu Terminen vor Ort. Dabei legen wir größten Wert auf höchste Qualitätsstandards und Diskretion und sind für unsere Mandanten jederzeit erreichbar. Unser pragmatischer Ansatz sorgt dafür, dass Sie schnell und effizient zu optimalen Lösungen gelangen.
Eine spezialisierte Beratung im Steuerrecht der VAE bietet Ihnen entscheidende Vorteile gegenüber einer allgemeinen steuerlichen Beratung. Durch unsere Fokussierung auf die VAE und andere Emerging Markets verfügen wir über tiefgreifendes Spezialwissen, das in der täglichen Beratungspraxis kontinuierlich erweitert wird. Diese Expertise ermöglicht es uns, auch komplexe Sachverhalte schnell zu durchdringen und praxistaugliche Lösungen zu entwickeln.
Unsere internationale Ausrichtung und die Präsenz in verschiedenen Jurisdiktionen geben uns einen einzigartigen Überblick über grenzüberschreitende Steuerstrukturen. Wir denken wie Unternehmer und suchen immer nach pragmatischen Lösungen, die sowohl rechtlich einwandfrei als auch wirtschaftlich sinnvoll sind. Durch unsere ständige Erreichbarkeit und unseren vollen Einsatz stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite, auch wenn es einmal schnell gehen muss.
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Ausgangssituation:
Ein deutsches Logistikunternehmen plante die Errichtung einer Vertriebsstruktur in Dubai mit Entsendung deutscher Mitarbeiter und lokaler Neueinstellungen zur Erschließung des Nahost-Marktes.
Herausforderung:
Die geplante Struktur barg mehrere kritische steuerliche Risiken nach deutschem Außensteuerrecht: mögliche Funktionsverlagerung, Hinzurechnungsbesteuerung sowie Fragen zum Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Zusätzlich mussten die neuen emiratischen Körperschaftsteuerregelungen berücksichtigt werden.
Lösungsweg:
Wir analysierten die gesamte Geschäftsstruktur und entwickelten eine maßgeschneiderte Lösung, die sowohl die geschäftlichen Anforderungen erfüllte als auch alle steuerlichen Fallstricke vermied. Dies umfasste unter anderem die strikte Trennung zwischen den bisherigen in Deutschland ausgeübten Tätigkeiten des Unternehmens und den künftigen Dubai-Aktivitäten zur Vermeidung der Funktionsverlagerung, die Schaffung hinreichender wirtschaftlicher Substanz in den VAE zur Vermeidung der Hinzurechnungsbesteuerung und die disziplinierte Organisation der Geschäftsleitung der emiratischen Tochtergesellschaft zur Vermeidung einer ungewollten steuerlichen Ansässigkeit in Deutschland.
Resultat:
Das Unternehmen konnte seine Expansion erfolgreich umsetzen, ohne in deutsche außensteuerrechtliche Fallen zu geraten. Die Struktur ermöglichte eine erfolgreiche Markterschließung in der Region und gewährleistete die optimale Nutzung steuerlicher Vorteile in den VAE.
Ausgangssituation:
Ein deutsches Familienunternehmen aus dem Maschinenbau wollte seine internationale Expansion über eine zentrale Holding in den VAE strukturieren, um Synergien zu nutzen und Steuervorteile zu realisieren.
Herausforderung:
Die optimale Gestaltung der Finanzierungsströme zwischen den verschiedenen Gesellschaften und die Vermeidung deutscher außensteuerrechtlicher Fallstricke stellten komplexe Anforderungen dar. Gleichzeitig mussten die neuen emiratischen Steuerregelungen berücksichtigt werden.
Lösungsweg:
Wir entwickelten eine mehrstufige Holdingstruktur, die sowohl die operativen Bedürfnisse des Unternehmens erfüllte als auch steueroptimal gestaltet war. Dabei berücksichtigten wir Doppelbesteuerungsabkommen und lokale Steuervorteile.
Resultat:
Das Familienunternehmen erhielt eine rechtssichere und steueroptimale Struktur, die erhebliche Steuervorteile brachte und gleichzeitig alle Compliance-Anforderungen erfüllte. Die Holdingstruktur unterstützt nun die weitere internationale Expansion.
Ausgangssituation:
Ein deutscher Unternehmer plante seinen persönlichen Umzug nach Dubai und die Verlagerung seiner Geschäftstätigkeit in die VAE, um von den dortigen Geschäftsmöglichkeiten und Steuerbedingungen zu profitieren.
Herausforderung:
Die deutsche Wegzugsbesteuerung, die Beendigung der deutschen Steuerpflicht und die optimale Gestaltung der unternehmerischen Aktivitäten in den VAE erforderten eine durchdachte Planung zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und Compliance-Problemen.
Lösungsweg:
Wir restrukturierten zunächst das Unternehmen in Deutschland und stimmten dies zeitlich mit seinem Umzug ab. Dabei achteten wir darauf, die Voraussetzungen für eine tatsächliche Aufgabe des steuerlichen Wohnsitzes in Deutschland einzuhalten. Parallel setzten wir eine Freihandelszonenstruktur in den VAE auf, mit der die lokalen Steuervorteile genutzt werden konnten.
Resultat:
Der Unternehmer konnte seinen Wegzug steueroptimal realisieren, wobei sowohl die deutsche Wegzugsbesteuerung minimiert als auch eine rechtssichere Beendigung der deutschen Steuerpflicht erreicht wurde. Seine Geschäftstätigkeit in den VAE ist nun optimal strukturiert.
Ausgangssituation:
Ein deutsches Unternehmen aus dem Gesundheitswesen wollte seine Aktivitäten im Nahen Osten über eine zentrale Struktur in den VAE bündeln, um Effizienzvorteile zu nutzen und die Marktpräsenz zu stärken.
Herausforderung:
Die Auswahl der optimalen Freihandelszone, die Nutzung spezifischer steuerlicher Vorteile und die Compliance mit sowohl deutschen als auch emiratischen Vorschriften stellten komplexe Anforderungen dar.
Lösungsweg:
Wir analysierten die verschiedenen Freihandelszonen-Optionen und deren spezifische Vorteile für Healthcare-Unternehmen. Anschließend entwickelten wir eine Struktur, mit der die steuerlichen Vorteile eines Regional-Headquarter in den VAE gezielt genutzt werden konnten.
Resultat:
Das Unternehmen konnte seine Nahost-Aktivitäten unter einer einheitlichen regionalen Führung erfolgreich bündeln und dabei erhebliche Steuervorteile realisieren. Die gewählte Struktur bietet sowohl operative Effizienz als auch steuerliche Optimierung für die weitere Expansion in der Region.
Einkünfte von Unternehmen werden in den VAE besteuert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber ein Steuersatz von 0% gelten. Von der Steuer befreit sind außerdem z. B. staatliche Unternehmen, staatliche Investitionsfonds, Unternehmen in der Erdöl- und Gasförderung.
Seit dem 1. Juni 2023 unterliegen Unternehmen der Corporate Tax von grundsätzlich 9 % auf Gewinne, die den Schwellenwert von AED 375.000 übersteigen. Gewinne von bis zu AED 375.000 werden mit 0 % besteuert. Einkünfte natürlicher Personen, die unternehmerisch aktiv sind, werden ebenfalls mit 9 % besteuert. Dies gilt allerdings erst ab einem Gewinn von mehr als 1 Mio. AED. Für darunterliegende Einkünfte gilt der 0 %-Steuersatz.
Nein. Grundsätzlich unterliegen auch Unternehmen in Freihandelszonen der Besteuerung. Unter bestimmten – engen – Voraussetzungen können Freihandelszonenunternehmen aber als sogenannte Qualifying Free Zone Person gelten. Dann kann ein Steuersatz von 0 % gelten.
Die VAE bieten verschiedene steuerliche Vorteile, insbesondere niedrige oder keine Körperschaftsteuern in bestimmten Freihandelszonen, keine Einkommensteuer auf Gehälter, Kapitaleinkünfte oder Immobilieneinkünfte natürlicher Personen und attraktive Bedingungen für internationale Holdingstrukturen. Allerdings müssen dabei die deutschen außensteuerrechtlichen Vorschriften beachtet werden.
In den VAE gibt es keine klassische Einkommensteuer auf Gehälter, Kapitalerträge oder Mieteinnahmen. Privatpersonen müssen auf solche Einkünfte also keine Steuer zahlen. Seit Juni 2023 unterliegen jedoch unternehmerische Einkünfte natürlicher Personen (z. B. aus selbständiger Tätigkeit oder gewerblicher Tätigkeit) der Körperschaftsteuer. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 9 %, greift aber erst ab einem Gewinn von mehr als 1 Mio. AED pro Jahr.
Ein Umzug in die VAE kann unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Beendigung der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht führen. Allerdings sind dabei verschiedene Faktoren wie die Wegzugsbesteuerung, Sperrfristen und die Gefahr einer weiterhin bestehenden beschränkten Steuerpflicht für Einkünfte aus Deutschland zu beachten.
Die Einführung der Körperschaftsteuer in den VAE ab Sommer 2023 hat die steuerliche Landschaft verändert. Viele Freihandelszonen bieten jedoch weiterhin steuerliche Vorteile. Wir beraten Sie über die aktuellen Regelungen und deren Auswirkungen auf Ihre Struktur.
Derzeit existiert de facto keine Quellensteuer in den VAE. Der Quellensteuersatz beträgt 0 %.
Ja. Unternehmen müssen ordnungsgemäße Buchhaltungsunterlagen führen und einen Jahresabschluss nach internationalen Standards (IFRS) erstellen. In vielen Fällen muss der Jahresabschluss zudem von einem Abschlussprüfer geprüft werden.
Sowohl in Deutschland als auch in den VAE bestehen umfangreiche Dokumentations- und Meldepflichten. Diese umfassen unter anderem Verrechnungspreis-Dokumentation, CbC-Reporting für große Unternehmen und lokale Compliance-Anforderungen. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung aller Pflichten.
Die Hinzurechnungsbesteuerung kann durch verschiedene Gestaltungen vermieden werden, etwa durch die Schaffung einer ausreichenden wirtschaftlichen Substanz. Die konkrete Gestaltung hängt von Ihrem Einzelfall ab.
Ja, wir bieten umfassende Beratungsleistungen per Videokonferenz, Telefon und E-Mail an. Dies ermöglicht es uns, Mandanten in ganz Deutschland und Europa zu betreuen, ohne dass ein persönlicher Termin vor Ort erforderlich ist.
Keine. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE ist vor einigen Jahren ausgelaufen und wurde von der deutschen Seite nicht verlängert.
Die Dauer hängt von der Komplexität Ihres Falls ab. Einfache Strukturen können innerhalb weniger Wochen entwickelt werden, während komplexere Fälle mehrere Monate in Anspruch nehmen können. Wir informieren Sie transparent über den zeitlichen Rahmen.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang der erforderlichen Beratungsleistungen. Wir bieten Ihnen nach der kostenlosen Erstberatung ein transparentes Angebot und arbeiten sowohl auf Stundenbasis als auch mit Pauschalpreisen.
Wir beobachten kontinuierlich alle relevanten Gesetzesänderungen in beiden Jurisdiktionen und informieren unsere Mandanten proaktiv über wichtige Entwicklungen. Bei Bedarf passen wir bestehende Strukturen an die neuen Gegebenheiten an.
Professionell, reaktionsschnell und aufrichtig fürsorglich. Das Team hat sich mehr als nur Mühe gegeben, um sicherzustellen, dass mein Fall mit Integrität und Liebe zum Detail behandelt wurde. Ich empfehle sie jedem, der rechtlichen Beistand braucht, wärmstens.
Mandant
Professionell, reaktionsschnell und aufrichtig fürsorglich. Das Team hat sich mehr als nur Mühe gegeben, um sicherzustellen, dass mein Fall mit Integrität und Liebe zum Detail behandelt wurde. Ich empfehle sie jedem, der rechtlichen Beistand braucht, wärmstens.
Mandant
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